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Deutsches Gericht stützt Zuständigkeit auf Weltrechtsprinzip: Bedeutung für die strafrechtliche Haftung von Unternehmen nach internationalem Recht

Das Oberlandesgericht Koblenz hat am 24. Februar 2021 einen ehemaligen syrischen Geheimdienstmitarbeiter wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt (Urteil vom 24. Februar 2021, Az. 1 StE 3/21).

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte anderen dazu Hilfe leistete, Demonstranten der körperlichen Freiheit zu berauben und während der Ingewahrsamnahme zu foltern. Der Angeklagte, ein syrischer Staatsangehöriger, wurde in Koblenz verhaftet, nachdem ihm in Deutschland Asyl gewährt worden war. Die Verbrechen wurden jedoch in Syrien begangen und bei sämtlichen Opfern und Mittätern handelt es sich um syrische Staatsangehörige. Dessen ungeachtet hat das deutsche Gericht seine Zuständigkeit auf Grundlage des Weltrechtsprinzips bejaht.

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