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Anna Huber Araujo
Senior Associate Prozessführung, Schiedsgerichtsbarkeit und Arbeitsrecht
+49 40 419 93 0Hamburg
+49 89 290 12 0München
Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch
Anna Huber Araujo berät unsere Mandanten seit mehreren Jahren zu unterschiedlichsten arbeitsrechtlichen Themen. Sei es die Verhandlung von Interessenausgleichen oder Sozialplänen, sei es die Einführung eines neuen Vergütungs- oder Personaleinsatzsystems - Sie können darauf vertrauen, dass Anna Huber Araujo passgenaue Lösungen findet und bei Verhandlungen mit Mitarbeitern, Betriebsräten und deren Beratern mit viel Geschick und Erfahrung Ihre Interessen vertritt, ohne den menschlichen Faktor ihrer Arbeit zu vergessen.
Darüber hinaus löst sie alle Arten von Streitigkeiten mit Mitarbeitern, bei denen sie bei Bedarf auf ihre umfangreiche Gerichtserfahrung zurückgreifen kann. Anna Huber Araujo berät Unternehmen auch bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben und hält Vorträge zu diesem Thema (u.a. in Brasilien). Im Rahmen von Unternehmens(ver)käufen übernimmt sie die arbeitsrechtliche Begleitung. Ihre Mandanten kommen überwiegend aus der Versicherungsbranche sowie aus dem startup Bereich.
Anna Huber Araujo studierte Rechtswissenschaften in Dresden und Münster und weist neben ihren beiden Staatsexamen auch einen Bachelor of Laws auf. Während ihres Referendariats arbeitete sie unter anderem im deutschen Generalkonsulat in New York City sowie in der Rechtsabteilung eines internationalen Automobilherstellers mit Sitz in München.
Beratung eines international agierenden Unternehmens bei einem konzernweiten Restrukturierungsprojekt, einschließlich der Erstellung und Verhandlung von Interessenausgleichen, Sozialplänen und verschiedenen weiteren Betriebsvereinbarungen.
Arbeitsrechtliche Beratung der Covivio Immobilien GmbH beim Verkauf ihrer Vertriebsgesellschaft im Wege eines Share Deals.
Beratung eines mittelständischen Unternehmens bei der Gründung einer neuen Vertriebsgesellschaft.
Vertretung von Mandanten in arbeitsgerichtlichen Verfahren in individuellen und kollektiven arbeitsrechtlichen Angelegenheiten in ganz Deutschland.
Beratung eines international agierenden Unternehmens bei der Einführung eines neuen Vergütungssystems.
Beratung eines start-up Unternehmens beim Kauf eines insolventen Unternehmens im Wege eines Asset Deals.